Bauleitplanung der Samtgemeinde Dörpen 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen –
Darstellung eines Sondergebietes für Windkraftanlagen in der Mitgliedsgemeinde Heede, Windpark Heede Ost an der A31
Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Dörpen hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 die Aufstellung der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Dörpen – Darstellung eines Sondergebietes für Windkraftanlagen in der Mitgliedsgemeinde Heede, Windpark Heede Ost an der A31 beschlossen.
… weiterlesen in der anliegenden Bekanntmachung
Bekanntmachung über Die Aufstellung Und Den Erörterungstermin, Pdf
