– Gemeinde Wippingen –

Stimmrecht für Generalversammlung der Volksbank an andere übertragen

Bericht: Jan Deters

Wer zu der morgigen Generalversammlung der Volksbank Emstal nicht selbst gehen kann, kann sein Stimmrecht an einen anderen Teilnehmer übertragen.

Umgekehrt können diejenigen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, andere Genossenschaftsmitglieder aus der Familie oder aus dem Freundeskreis fragen, ob sie für sie mit abstimmen sollen.

So besteht die Möglichkeit dafür zu sorgen, dass die Wippinger Interessen auch weiter im Aufsichtsrat der Volksbank eine Stimme haben.

Für die stellvertretende Stimmrechtsausübung muss das Formular für die Stimmrechtsvollmacht ausgedruckt werden und von demjenigen, der an der Versammlung nicht teilnehmen kann, ausgefüllt und unterschrieben werden.

Minderjährige Personen können Mitglied der Genossenschaft sein und sind grundsätzlich stimmberechtigt, aber das Stimmrecht wird von den gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Mitglieds – in der Regel den sorgeberechtigten Eltern – wahrgenommen.

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