Verbot von Lagerfeuern im Wald und in der freien Landschaft
Aus aktuellem Anlass möchten wir noch einmal an das Verbot von offenem Feuer im Wald und in der freien Landschaft vom 01. März bis zum 31. Oktober erinnern. Die aktuelle Trockenheit gibt noch einmal einen besonderen Anlass um auf die erhöhte Wald- und Flächenbrandgefahr hinzuweisen.
Als Fischereiverein in der Gemeinde Kluse richten wir diesen Appell besonders an alle “Petri-Jünger“ und Gäste an unseren Gewässern. Maßnahmen zum Schutz und Erhaltung der Natur gehören seither zu den Leitsätzen der Angelfischerei. Wir bitten daher um dringende Beachtung!
Vielen Dank.
Im Falle eines Waldbrandes sollte sofort die Notrufnummer 112 gewählt werden.
